Beratungsstelle Klosterneuburg


Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§95 Abs. 1a AußStrG)

über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer mj. Kinder nach den methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards des BM für Justiz und des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Sie wollen sich scheiden lassen, das haben Sie sich gut überlegt und vermutlich durchleben Sie gerade eine schwierige Phase. Für ihre Kinder bedeutet dies, dass sie Übergänge von einer Familienform in eine andere bewältigen müssen, die mit weitgehende Veränderungen in ihrem Leben verbunden sind.

Eltern müssen vor Abschluss einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen.

Die verpflichtende Elternberatung wird von uns angeboten.

Wir bitten um Terminvereinbarung unter 02243/38118 oder 0699 / 815 697 96

oder per E-Mail unter: beratungsstelle.klosterneuburg@aon.at

DSAin Renate Kromer, MAS

Termine sind rasch und individuell verfügbar!

Kosten:

EUR 70 ,- pro Beratung (Dauer ca. eine Stunde)

Gruppenberatungen bieten wir zur Zeit nicht an.

Elternberatung nach §95 bieten wir außerhalb der geförderten Familienberatung an, daher ist dieses Angebot auch kostenpflichtig.